Als Mitglied (Teilhaber) unserer Genossenschaft haben Sie einen Anspruch darauf, an deren wirtschaftlichen Erfolg zu partizipieren.
Der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens wird üblicherweise an seinem Jahresüberschuss gemessen, wobei dieser zur Bestimmung der Rendite ins Verhältnis zum Eigenkapital gesetzt wird. Das Eigenkapital der Rasteder Bürgergenossenschaft eG besteht zu einem wesentlichen Teil aus den Geschäftsguthaben ihrer Mitglieder und bereits zur Gründung unserer Genossenschaft haben Vorstand und Aufsichtsrat das Ziel formuliert, regelmäßig eine Rendite von mindestens 5 % p.a. auf die Geschäftsguthaben der Mitglieder zu erwirtschaften.
In den vergangenen Jahren haben wir dieses Ziel stets gut erreicht. Einen Teil der erzielten Jahresüberschüsse haben wir – jeweils mit Zustimmung der Generalversammlung – dazu verwandt, Rücklagen zu bilden. Einen anderen Teil haben wir als Dividende an unsere Mitglieder ausgeschüttet. Mit gewissem Stolz können wir darauf hinweisen, dass unsere jährliche Dividende seit 2013 durchweg 5 % der jeweiligen Geschäftsguthaben beträgt.
Aber:
Wie gesagt wird die Dividende aus den Jahresüberschüssen gezahlt. Sollten diese künftig geringer ausfallen oder gar Verluste entstehen, so könnten wir gegebenenfalls auch nur eine geringere bzw. gar keine Dividende zahlen. Bereits an anderer Stelle haben wir darauf hingewiesen, dass eine Beteiligung an der Rasteder Bürgergenossenschaft eine unternehmerische Beteiligung ist. Mit Blick auf die künftig erwartbaren Dividenden kann es daher keine Garantien für eine bestimmte Dividendenhöhe geben. Im Zweifel könnte diese auch vollständig ausfallen.